Gesetzliche Gewährleistung

Hier finden Sie die offizielle Mitteilung der Europäischen Union zu Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten als Verbraucherin oder Verbraucher.

Offizielle EU-Mitteilung Gesetzliche Gewährleistung. Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die bei der Lieferung bestand und innerhalb der Gewährleistungsfrist erkennbar wird, und müssen kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien